Bürgerschützenverein Bad Laer von 1543 e. V.
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EHEMALIGE AMTIERENDE BILDER RUND UM  DEN BSV SCHÜTZEN- FEST
JUGENDSCHUTZ Unter folgendem Link könnt ihr den Muttizettel runterladen: www.muttizettel.net Der Bürgerschützenverein Bad Laer von 1543 e.V. erklärt ausdrücklich, dass er die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes einhalten wird. Dazu zählen insbesondere: 1. kein Zutritt zur Veranstaltung am Freitag unter 16 Jahren, wenn keine Erziehungsbeauftragung vorliegt oder Erziehungsberechtigte nicht anwesend sind 2. Pflicht zum Verlassen der Veranstaltung am Freitag ab Mitternacht unter 18 Jahren, wenn keine Erziehungsbeauftragung vorliegt oder Erziehungsberechtigte nicht anwesend sind 3. Bei Vorlage einer Erziehungsbeauftragung haftet der Beauftragte für den Jugendlichen und übernimmt die volle Verantwortung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes 4. Kein Verkauf von Spirituosen oder branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren an allen Veranstaltungstagen 5. Kein Verkauf von Bier oder Sekt an Personen unter 16 Jahren 6. Verkauf von Zigaretten ausschließlich an der Theke (keine Automaten) an Personen über 18 Jahren 7. Um das Alter der Personen feststellen zu können, behalten wir uns vor, Ausweiskontrollen durchzuführen 8. Der Zelteintritt wird durch verschiedenfarbige Tanzbänder kontrolliert 9. Beschädigte Tanzbänder berechtigen nicht zum Eintritt und werden auch nicht ersetzt 10. Stark alkoholisierte Personen oder Personen unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (Drogen) erhalten keinen Eintritt zur Veranstaltung 11. Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Grundsätzlich dürfen keine Rucksäcke mit in das Festzelt genommen werden.Hier behalten wir uns Taschenkontrollen vor 12. Wer einer Ausweis- oder Taschenkontrolle nicht zustimmt, kann keinen Eintritt zur Veranstaltung erhalten 13. Grundsätzlich behalten wir uns vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen oder jemanden vom Veranstaltungsgelände zu verweisen 14. Unser Thekenteam und sein gesamtes Personal sind verpflichtet, das Jugendschutzgesetz und andere Auflagen konsequent einzuhalten 15. Neben der Zelteingangskontrolle wird ein Sicherheitsdienst während des Jugendtanzes bereit gestellt 16. Personen, die handgreiflich werden oder sich an Schlägereien beteiligen werden unverzüglich der Veranstaltung verwiesen